ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KONZERTVERANSTALTERS HMG EVENTS GMBH & CO. KG
1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Konzertveranstalters HMG Events GmbH & Co. KG. (nachfolgend VA genannt) gelten im Verhältnis zum Kunde/Veranstaltungsbesucher (nachfolgend Kunde genannt). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunde werden nicht anerkannt, es sei denn, VA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von VA gelten auch dann, wenn VA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Online-Eintrittskartenkauf
Für die Abwicklung des Online-Verkaufs von Eintrittskarten (Tickets) gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online Anbieters wie bspw. der CTS Eventim AG & Co. KGaA.
3. Konzert-/Veranstaltungsbesuch
a) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt Kunde die allgemeinen Geschäftsbedigungen von VA sowie die Hausordnung der Veranstaltungsstätte an. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Die Eintrittskarte wird bei Betreten des Veranstaltungsgeländes / der Veranstaltungsstätte durch das Personal des VA entwertet. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes / der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein erneuter Einlass mit entwerteter Karte ist nicht mehr möglich. Aufgrund von großem Andrang kann es zu Zeitverzögerungen beim Einlass kommen. VA behält sich das Recht vor, Kunde aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat Kunde nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person von Kunde begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
b) Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes (keine Erstattung von Vorverkaufs- und/oder sonstige Gebühren, keine Erstattung von Versandkosten) der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht; ausdrücklich auch nicht auf Fahrt- und eventuelle Übernachtungskosten von Kunde.
Die Rückgabe der gekauften Eintrittskarte ist nur innerhalb 14 Tage und nur bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarte gekauft wurde. Freiluftveranstaltungen finden bei jeder Witterung statt, solange VA die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch durch Kunde (auch nicht auf Fahrt- und/oder Übernachtungskosten und Kosten, welchem Kunde mit der Absage der Veranstaltung entstehen), es sei denn, VA kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c) Kunde ist bewusst, dass Musikveranstaltungen eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. VA trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird Kunde zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen. Diese gibt es an der Tages-/Abendkasse zum Selbstkostenpreis käuflich zu erwerben. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des VA für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist somit ausgeschlossen.
d) Schadensersatzansprüche gegenüber VA aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 3.2.) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
e) Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Der Veranstalter übernimmt für die Verwahrung von am Einlass abzugebenden Gegenständen, sofern ein entsprechender Vertrag hierüber abgeschlossen werden sollte, keinerlei Haftung. Vom Verbot der Mitnahme von Getränken in Satz 1 ausgenommen sind Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie z.B. Diabetiker. Diese Besucher sind gegen Vorlage geeigneter medizinischer Nachweise befugt, alkoholfreie Getränke in Softpacks mit einem Volumen bis zu 0,5 Liter mit sich zu führen.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Kunde erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem VA nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
f) Fotografieren, Ton- und Videoaufnahmen sowie Mitschnitte jeglicher Art sind grundsätzlich nicht gestattet und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Für Vertreter von Presse, Funk und TV bestehen Ausnahmen wenn Sie eine schriftliche Genehmigung von VA und/oder Künstlers vorweisen können.
g) VA behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für Kunde zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält VA sich das Recht vor, das Vorprogramm zu ändern. Hieraus können seitens Kunde keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden. Absagen oder Änderungen werden durch VA so früh wie möglich bekannt gegeben. VA ist jedoch nicht verpflichtet Kunde über kurzfristige Änderungen (bspw. Krankheit des Künstlers) direkt bzw. persönlich zu informieren. Es wird empfohlen, sich - insbesondere bei längerer Anreise - nochmals bei VA unter 0351-4848 799 und/oder www.hmg-concerts.de zu informieren.
h) VA haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
i) Jede gewerbsmäßige Handlung seitens Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VA untersagt.
j) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bzw. in der gesamten Veranstaltungsstätte wird das Hausrecht von VA bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.
k) Das so genannte Stage diving, Crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, auf Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Das Übersteigen der Absperrung vor der Bühne und/oder im Zuschauerbereich ist untersagt, es sei denn das Sicherheitspersonal von VA gibt hierfür entsprechende Anweisungen.
l) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bzw. in der gesamten Veranstaltungsstätte gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre haben nur Zutritt in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit einer schriftlichen Zustimmungserklärung.
m) Die Abgabe von Getränken erfolgt nur in Plastikbechern, für die ein Pfand erhoben wird.
n) Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungsstätte willigt Kunde unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die VA oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein.
o) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden festgelegt.